Grenzüberschreitende Beschäftigung: Meldepflicht bei Entsendungen in die Niederlande
Arbeitgeber und Selbständige, die vorübergehend Arbeitnehmer in die Niederlande entsenden um grenzüberschreitende Dienstleistungen zu erbringen müssen vom 1. März 2020 an über das digitale niederländische Meldesystem gemeldet werden. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
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