Großbetrieb: Rückstellung für Kosten einer Betriebsprüfung ohne Prüfungsanordnung möglich (FG)
Bei Großbetrieben ist die Bildung einer Rückstellung für die Kosten einer zukünftigen Betriebsprüfung auch dann schon zulässig, wenn eine Prüfungsanordnung noch nicht erteilt wurde.
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