Grundbesitzwerte: Heranziehen für Zwecke der Grunderwerbsteuer verfassungswidrig? (FG)
Der 3. Senat des Finanzgerichts Münster hat in einem Beschluss vom 4. August 2010 (3 V 936/10 F) erhebliche Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung zur Feststellung von Grundbesitzwerten gem. § 8 Abs. 2 GrEStG in Verbindung mit §§ 138 ff. BewG geäußert und daher die Vollziehung der streitigen Bescheide ausgesetzt.
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