Grunderwerbsteuer: Verfassungswidrige Benachteiligung von Lebenspartnern? (FG)
Anders als zwischen Ehegatten unterliegen Grundstücksübertragungen zwischen Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die vor dem 14.12.2010 stattfanden, der Grunderwerbsteuer. Diese steuerliche Benachteiligung von Lebenspartnern gegenüber Ehegatten hält das FG Münster für verfassungswidrig.
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