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Grundlagen für die nachträgliche Bildung eines Investitionsabzugsbetrags

Unternehmer dürfen einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1-4 EStG bilden – und zwar unabhängig von der Rechtsform ihres Unternehmens. Sie senken so Ihre Steuerbelastung, ohne Geld ausgeben zu müssen.











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