Grundsteuer: Keine Befreiung für einen islamischen Kulturverein ohne Körperschaftstatus (BFH)
Die Beschränkung der vom Grundsteuergesetz gewährten Grunderwerbsteuerbefreiungen auf solche Religionsgesellschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, sowie auf jüdische Kultusgemeinden ist verfassungsgemäß.
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