Grundstücksübertragung: Entnahmegewinn aus Land- und Forstwirtschaft? (BFH)
Die Übertragung einer bewirtschafteten Fläche führt zu einem Entnahmegewinn, wenn die Fläche einem landwirtschaftlichen Betrieb – und nicht nur einer Gartenbewirtschaftung für Eigenbedarfszwecke – zuzuordnen war.
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