Günstigerprüfung gem. § 31 EStG: Hinzurechnung von Kindergeld trotz Verzicht (FG)
Seit VZ 2004 stellt § 31 Satz 4 EStG für die Hinzurechnung des Kindergelds auf die tarifliche Einkommensteuer im Rahmen der Günstigerprüfung nicht mehr auf die Festsetzung und tatsächliche Zahlung des Kindergelds, sondern auf den Anspruch auf Gewährung von Kindergeld ab.
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