Gutachter äußert Bedenken - Ex-Verfassungsrichter: Neue Pläne für Erbschaftsteuer rechtlich ungenügend
Im Dezember 2014 kippte das Bundesverfassungsgericht die geltende Erbschaftsteuerregelung für Betriebe. Doch auch die vom Bundesfinanzminsterium geplante Reform ist womöglich nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, sagt der ehemalige Verfassungsrichter Udo Di Fabio.
Powered by Reisesuchmaschine
