Häusliches Arbeitszimmer: Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung ab 2007 (BMF)
Die Verwaltung gewährt allgemein Aussetzung der Vollziehung (AdV), wenn die Berücksichtigung von Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer über die einkommensteuerlichen Abzugsbeschränkungen hinaus beantragt wird.
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