Haftung: Bank haftet bei Verstoß gegen Kontensperre (BFH)
Eine Bank haftet für den Steuerschaden, der dadurch eintritt, dass sie das Konto nicht sperrt, sondern Guthaben ohne Zustimmung des Finanzamts ausbezahlt, obwohl sie weiß, dass der ursprüngliche Kontoinhaber nicht mehr existiert.
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