Halbabzugsverbot: Anwendung im Verlustfall (BFH)
Werden bei der Anteilsveräußerung i.S. von § 17 EStG veräußerungsbedingte Einnahmen (Veräußerungspreis) erzielt, sind Halbeinkünfteverfahren und Halbabzugsverbot auch im Verlustfall anzuwenden.
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