Halbabzugsverbot: Keine Anwendung im Rahmen des § 17 EStG bei dem Anrechnungsverfahren unterliegend
Bei der Ermittlung eines Auflösungsverlusts ist der Abzug von Erwerbsaufwand nicht begrenzt, wenn der Steuerpflichtige lediglich solche durch seine Beteiligung an der GmbH vermittelten Einnahmen erzielt hat, für die noch das Anrechnungsverfahren galt.
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