Handelsregister: Nachweis der Vertretungsberechtigung einer englischen Limited
Der Nachweis der Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer einer englischen Limited zum Handelsregister kann nicht allein durch die Bescheinigung eines deutschen Notars erbracht werden, wenn dieser seine Erkenntnisse nur durch Einsicht in das beim Companies House geführte Register erworben hat, da dieses seiner rechtlichen Bedeutung nach nicht dem deutschen Handelsregister entspricht.
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