Handwerkerleistungen: Erd- und Pflanzarbeiten im häuslichen Garten sind steuerbegünstigt (BFH)
Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG ist auch für Erd- und Pflanzarbeiten im Garten eines selbstbewohnten Hauses zu gewähren, gleichgültig, ob der Garten neu angelegt oder ein naturbelassener Garten umgestaltet wird.
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