Hausbau: Verlorene Aufwendungen keine außergewöhnlichen Belastungen (FG)
Mit aktuellem Urteil hat sich das FG Rheinland-Pfalz zu der Frage geäußert, ob die aufgrund Insolvenz der Baufirma verlorenen Aufwendungen im Rahmen eines Hausbaus als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können.
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