Haushaltsnahe Dienstleistung: Kosten für den Hundesitter nur begrenzt absetzbar
Die Kosten für den Hundesitter können nur in engen Grenzen von der Steuer abgesetzt werden. Denn nur, wenn die Dienstleistung im Haushalt des Hundehalter erbracht wird, muss das Finanzamt sie anerkennen.
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