Herstellerprivileg: Inanspruchnahme setzt eigene Produktion von Energieerzeugnissen voraus (BFH)
Ein Betrieb, der tierische Fette der Unterposition 1518 00 95 KN erzeugt, die nicht dazu bestimmt sind, als Kraft- oder Heizstoff verwendet zu werden, ist kein Herstellungsbetrieb i.S.d. § 6 EnergieStG.
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