Hessisches FG: Ist die Steuerbefreiungsvorschrift des § 11 Abs. 1 Satz 2 InvStG a.F. europarechtswidrig?
Bezieht ein in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ansässiger und im Inland nicht niedergelassener Investmentfonds Dividenden inländischer Aktiengesellschaften, unterliegt er mit diesen Dividenden der beschränkten Steuerpflicht, entschied das Hessische FG.
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