Hessisches FG: Kfz-Steuerbefreiung für land- und forstwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge
Die Kfz-Steuerbefreiung für land- und forstwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge kann nach einem Urteil des Hessischen FG auch ein Unternehmer beanspruchen, der im Auftrag von Hessen-Forst tätig ist.
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