Hessisches FG: Steuerzahlungen in bar sind nur eingeschränkt möglich
Das Hessische FG hat entschieden, dass das Finanzamt einen Steuerzahler, der seine Steuern bar zahlen möchte, an ein von ihm ermächtigtes Kreditinstitut verweisen kann, bei dem das Amt auch ein Bankkonto unterhält.
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