Hessisches Landessozialgericht: Programmierer in Heimarbeit unterliegt Sozialversicherungspflicht
Heimarbeiter sind als abhängig Beschäftigte sozialversicherungspflichtig – auch solche, deren Tätigkeit eine höhere Qualifikation erfordert. Dies hat das Hessische Landessozialgericht im Fall eines Programmierers entschieden.
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