Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG bei Auslagerung von Geschäftsaktivitäten? (BFH)
Die Auslagerung aller Geschäftsaktivitäten auf eine eigens zu diesem Zweck gegründete Tochtergesellschaft führt nicht zwingend zur Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG.
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