Hinzuverdienstgrenzen: Was Arbeitgeber im Zuge der Rentenanpassung zum 1. Juli beachten sollten
Nach Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales steigen die Renten zum 1.7.2016 im Westen um 4,25 Prozent und im Osten um 5,95 Prozent. Wichtig für Arbeitgeber: Durch die stärkere Anpassung im Osten steigen dort für beschäftige Rentner bestimmte Hinzuverdienstgrenzen.
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