Höchstrichterlich bestätigt: Fachberaterbezeichnungen (DStV e.V.) dürfen von Steuerberatern geführt
Die Fachberaterbezeichnungen des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV) dürfen von Steuerberatern werbend verwendet werden, sofern dies nicht im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der Berufsbezeichnung „Steuerberater“ geschieht.
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