Honorar und Aufwandsersatz im Ehrenamt
In den vergangenen beiden Jahren hat das BMF zum sog. Ehrenamtsfreibetrag insgesamt 4 Schreiben veröffentlicht. Für steuerliche Berater ist dies Anlass zu prüfen, inwieweit Vergütungen an ehrenamtlich tätige Organmitglieder und pauschale Aufwandsentschädigungen zulässig sind oder zu einer Gefährdung der Gemeinnützigkeit führen können.
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