Hotel-Restaurants: Bewirtungsaufwendungen nicht unbegrenzt absetzbar (FG)
Die Ausnahmeregelung, wonach das teilweise Abzugsverbot für Bewirtungsaufwendungen nicht für Steuerpflichtige gilt, die gewerbsmäßig Personen bewirten (insbesondere Gastwirte), ist nach einer aktuellen Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg nicht uneingeschränkt auf alle Restaurantbetreiber für jegliche Art von Bewirtungsaufwendungen anwendbar.
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