Hygienefachkrankenpfleger erbringt umsatzsteuerfreie Leistungen
Infektionshygienische Leistungen eines Arztes gegenüber anderen Ärzten und Kliniken sind umsatzsteuerfrei. Da ein Fachkrankenpfleger eine ähnliche heilberufliche Tätigkeit ausübt, muss die Umsatzsteuerbefreiung auch für ihn gelten, entschied das FG Münster. Das Finanzamt hatte einem selbstständigen Fachkrankenpfleger für Krankenhaushygiene im Jahr 1996 bestätigt, dass seine Leistungen umsatzsteuerfrei seien. Er erarbeitete für Krankenhäuser sowie für Alten- und Pflegeheime Hygienekonzepte. […]
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