IDW zu den Best-Practice-Empfehlungen Unternehmensbewertung
Das IDW hält die Unternehmensbewertung nach IDW S 1 i.d.F. 2008 für erforderlich, um sicherzustellen, dass ausscheidende Minderheitsgesellschafter die verfassungsrechtlich gebotene "volle Entschädigung" für den Verlust ihrer Eigentums- oder Gesellschaftsrechte erhalten.
Powered by Suchmaschinenoptimierung
