Immobilienverkäufe: Grundrechtliche Zweifel an der Besteuerung (FG)
Werden Gebäude innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist errichtet, muss ein hierauf entfallender Wertzuwachs bei einer späteren Veräußerung versteuert werden. Das Hessische FG hat grundrechtliche Zweifel an dieser Besteuerung und schaltet das BVerfG ein.
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