Innergemeinschaftliche Lieferung: Keine Steuerfreiheit bei Beteiligung an Steuerhinterziehung (BFH)
Auch wenn die Voraussetzungen der Steuerfreiheit objektiv vorliegen, ist eine Lieferung gleichwohl steuerpflichtig, wenn sich der Unternehmer an einem Verkaufsablauf beteiligt, der die Verhinderung der Besteuerung im Bestimmungsland bezweckt.
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