Innergemeinschaftliche Lieferung: Keine Steuerfreiheit bei Verschleierung des tatsächlichen Abnehme
Verschleiert der Unternehmer bewusst die Identität seines ausländischen Abnehmers, kann er sich nicht auf die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung berufen. Ein Autohändler aus Süddeutschland muss daher die steuerlichen Konsequenzen aus seinen betrügerischen Geschäften tragen.
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