Innergemeinschaftliche Lieferung: Steuerfreiheit im Reihengeschäft (BFH)
Bei einem Reihengeschäft ist die erste Lieferung auch dann steuerfrei, wenn der erste Abnehmer einem Beauftragten eine Vollmacht zur Abholung und Beförderung in das übrige Gemeinschaftsgebiet erteilt, die Kosten für die Beförderung aber vom zweiten Abnehmer getragen werden.
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