Innergemeinschaftliche Lieferung: Überprüfung der USt-IdNr bei laufender Geschäftsbeziehung (FG)
Um die Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen zu erhalten, muss auch die Umsatzsteueridentifikationsnummer des Leistungsempfängers vom Bundeszentralamt für Steuern qualifiziert bestätigt werden.
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