Insolvenz: Umsatzsteuer nach Freigabe des Geschäftsbetriebs durch den Insolvenzverwalter (BFH)
Ist ein Insolvenzschuldner (Hotelier und Gastwirt) nach Freigabe seines Betriebs aus dem Insolvenzbeschlag weiterhin unternehmerisch tätig, so führt er – und nicht der Insolvenzverwalter – umsatzsteuerpflichtige Leistungen aus. Die Umsatzsteuer aus dieser Tätigkeit ist nicht bereits deshalb eine Masseverbindlichkeit (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO), weil der Schuldner mit Billigung des Insolvenzverwalters auch Geschäftsinventar verwendet.
Powered by Finanznachrichten
