Insolvenzverwaltervergütung: Abziehbare Vorsteuer für die Insolvenzmasse (FG)
Der Insolvenzverwalter betreibt sein eigenes, von der Insolvenzmasse getrenntes (Insolvenzverwalter-) Unternehmen und ist daher berechtigt, Umsatzsteuer gesondert in Rechnung zu stellen. Diese gehört zu der für die Insolvenzmasse abziehbaren Vorsteuer.
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