Investitionsabzugsbetrag: Finanzierungszusammenhang (FG)
Die Absicht, einen Investitionsabzugsbetrag in Anspruch zu nehmen, muss spätestens zum Zeitpunkt der Anschaffung des Wirtschaftsgutes vorliegen. Nachweise bzw. die Bezeichnung der Wirtschaftsgüter können aber nachgereicht werden.
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