Investitionszulagengesetz: Zuordnung eines Betriebs zum verarbeitenden Gewerbe (BFH)
Die Zuordnung der mechanischen Bearbeitung von Betonbruch, Naturgestein und Ziegelbruch zum zulagebegünstigten verarbeitenden Gewerbe oder zum nicht begünstigten Bergbau hängt von der Weiterverwendung des Outputs als Endprodukt oder als Sekundärrohstoff für die weitere industrielle Weiterverarbeitung ab.
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