JStG 2022: Änderungen bei der Immobilienbewertung für Zwecke der Erbschaftsteuer
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 sollen das Ertrags- und das Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke an die geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung angepasst werden. In einigen Zeitungsberichten werden hierduch generell deutliche Werterhöhungen befürchtet.
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