Juristische Person des öffentlichen Rechts: Abgrenzung hoheitlicher von wirtschaftlicher Tätigkeit
Das BMF nimmt zu der Frage Stellung, unter welchen Voraussetzungen eine Betätigung der juristischen Person des öffentlichen Rechts (jPöR) als hoheitliche Tätigkeit angesehen werden kann (Anwendung aktueller BFH-Rechtsprechung).
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