Juristische Person des öffentlichen Rechts: Unternehmereigenschaft und umsatzsteuerliche Organschaf
Die wirtschaftliche Eingliederung gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG kann sich aus einer Verflechtung zwischen den Unternehmensbereichen verschiedener Organgesellschaften ergeben. In diesem Fall sind Leistungen der Organgesellschaft an den Organträger auch dann als sog. Innenleistung nichtsteuerbar, wenn der Organträger die Leistungen für nichtunternehmerische Zwecke verwendet.
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