Kein Doppelbesteuerungsabkommen? Im Ausland gezahlte Erbschaftsteuer nicht anrechenbar
Wenn kein Doppelbesteuerungsabkommen vorhanden ist, wird Erbschaftsteuer, die im Ausland auf dort angelegtes geerbtes Kapitalvermögen gezahlt wird, nicht auf die deutsche Erbschaftsteuer angerechnet. Unter Umständen müsse die doppelte Belastung aber durch Billigkeitsmaßnahmen gemildert werden, entschied der BFH in folgendem Fall: Die Klägerin hatte im Jahr 2000 von ihrer Großtante Kapitalvermögen geerbt, das in Form von Bankguthaben [...]
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