Kein Grundsteuererlass bei Leerstand wegen Umbaus
Bei Mietausfällen infolge eines Leerstands sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, dass ein Teil der Grundsteuer erlassen wird. Ein Grundsteuererlass kommt aber nicht in Betracht, wenn der Immobilieneigentümer den Leerstand aufgrund von Umbaumaßnahmen selbst zu verantworten hat. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz (VG Koblenz, Urteil vom 11. Dezember 2015, Az. 5 […]
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