Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als 4 Monaten (BFH)
Mit Urteilen vom 22. Dezember 2011 III R 5/07 und III R 41/07 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass der anspruchsberechtigte Elternteil für ein Kind, das nach Beendigung seiner Schulzeit - unabhängig davon, ob absehbar oder nicht - länger als vier Monate auf den Beginn des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst wartet, während dieser Übergangszeit kein Kindergeld erhält.
Powered by Vergleichsportal
