Kein stromsteuerrechtliches Herstellerprivileg für die Produktion von Energieerzeugnissen (BFH)
Der für den Betrieb einer einem Blockheizwerk vorgeschalteten Biogasanlage eingesetzte Strom wird nicht zur Stromerzeugung, sondern für die Herstellung eines Energieerzeugnisses entnommen, so dass für diese Strommengen die Gewährung des Herstellerprivilegs nicht in Betracht kommt.
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