Keine Steuerbefreiung für Familienheime bei nur gelegentlicher Nutzung zweier Zimmer
Wenn Kinder von ihren Eltern eine Immobilie erben, und diese danach selbst bewohnen, greift die Steuerbefreiung für Familienheime. Um diese Steuerbefreiung in Anspruch nehmen zu können, reicht es aber nicht aus, wenn von dem Erben nur gelegentlicher zwei Zimmer der Immobilie genutzt werden. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Hessen (FG Hessen, Urteil […]
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