Keine Steuerbefreiung für Umsätze mit Geldspielautomaten
Wenn ein Unternehmer Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit erzielt, sind diese sowohl steuerbar als auch steuerpflichtig. Denn die Steuerbefreiungsvorschrift nach § 4 Nr. 9 Buchst. b Umsatzsteuergesetz (UStG) gilt nur für Umsätze, die unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallen, nicht aber für Umsätze aus sonstigen Glücksspielen mit Geldeinsatz. Das geht aus einem […]
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