Keine Steuervergünstigung - Straftäter dürfen Anwaltskosten nicht absetzen
Über 210 000 Euro an Anwaltskosten wollte ein wegen Beihilfe zur Untreue verurteilter Mann von der Steuer absetzen. Doch das Finanzamt sah das nicht nicht. Auch vor dem Bundesfinanzhof scheiterte der Mann.Powered by Vergleichsportal