Keine Überentnahme bei geänderter betriebsvermögensmäßiger Zuordnung (BFH)
Die geänderte betriebsvermögensmäßige Zuordnung eines Wirtschaftsguts während des Bestehens einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung löst keine Überentnahme aus.
Powered by Suchmaschinenoptimierung