Keine Umsatzsteuerbefreiung für verkehrstherapeutische Behandlungen
Das deutsche Umsatzsteuerrecht sieht für Heilbehandlungen in der Humanmedizin eine Befreiung von der Umsatzsteuer nach § 4 Nr. 14 Buchst. a) UStG vor. Verkehrstherapeutische Leistungen fallen jedoch nicht unter diesen Befreiungstatbestand und sind somit umsatzsteuerpflichtig. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Münster (FG Münster, Urteil vom 12. September 2017, Az. 15 K 3562/14 […]
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